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Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft nicht in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung des Staates, wie vom Nationalen Statistikamt (ISTAT) festgelegt, enthalten ist, muss dieser Punkt nicht veröffentlicht werden.

Außerdem ist die Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014 und nachfolgende Änderungen.

Erstellungsdatum: 03/04/2020
Datum der letzten Änderung: 13/08/2020