Maßnahmen betreffend die Planung von Arbeiten, Bauwerken, Dienstleistungen und Lieferungen
Die Gesellschaft ist ein "öffentliches Unternehmen" und muss gemäß Art. 21 des GVD 50/2016 (Vergabekodex) das Zweijahresprogramm für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen und das Dreijahresprogramm für öffentliche Arbeiten sowie die entsprechenden jährlichen Aktualisierungen nicht anwenden.
Erstellungsdatum:
03/04/2020
Datum der letzten Änderung:
11/05/2020