Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen

In diesem Unterabschnitt werden die Informationen betreffend die Berater und Mitarbeiter der Gesellschaft gemäß Artikel 15-bis des GVD 33/2013 veröffentlicht.

Hierfür präzisiert di ANAC in den FAQ zur Transparenz bei der Anwendung des GVD Nr. 33/2013 folgendes: "In Anbetracht der Verschiedenartigkeit dieser Aufträge ist es Aufgabe jeder Verwaltung, die Fälle, die nicht in die Kategorien der Mitarbeiter- und Beratungsaufträge fallen, festzulegen und angemessen zu begründen".

Aus diesem Grund hat die Gesellschaft entschieden:
- Auf alle Beauftragungen, die die Zahlung von Entgelten an Wirtschaftsteilnehmer vorsehen und deren Veröffentlichung bereits im Bereich "Transparente Verwaltung", Unterabschnitt "Ausschreibungen und Aufträge“ erfolgt, findet die Veröffentlichungspflicht gemäß vorliegendem Abschnitt nicht Anwendung, damit eine doppelte Veröffentlichung vermieden wird.
- Auf die Beauftragungen, die für die Tätigkeit der Sondersektoren nicht zweckdienlich sind, findet die Veröffentlichungspflicht gemäß vorliegendem Abschnitt nicht Anwendung, da diese Beauftragungen unabhängig vom jeweiligen Schwellenwert der "freien" und privaten Geschäftstätigkeit unterworfen sind.

Mit Bezug auf obenstehende Ausführungen wird festgehalten, dass es keine Dokumente, Informationen oder Daten gibt, die in diesem Unterabschnitt veröffentlicht werden müssen.
 

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Erstellungsdatum: 03/04/2020
Datum der letzten Änderung: 06/05/2022